Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kraut und Hammer

Geltungsbereich der AGB 
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für allen Teilnehmenden aller Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, die der Kulturverein Schmitte Menzberg unter dem Namen «Kraut und Hammer» veranstaltet. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten sowohl im In- wie Ausland.
  
Anmeldung und Kursgebühren 
Die Anmeldung zu einem Kurs gilt als verbindlich sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt ist. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel erst nach der Bezahlung des Kursgeldes. Die Preisangaben zu den Kursangeboten von Kraut und Hammer sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF). Kraut und Hammer ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig, deshalb wird auf die Kurskosten weder eine MWST erhoben noch ausgewiesen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes und des allfälligen Materialgeldes. Wenn nicht anderweitig vereinbart, ist der volle Betrag spätestens 28 Tage vor Kursbeginn fällig. Die Bezahlung kann Bar oder via Twint erfolgen.

Materialgeld 
Die Kosten für das eingeplante Material werden im Vorfeld verrechnet. Werden auf Wunsch der Teilnehmenden Personen zusätzliche Materialkosten generiert, oder wird das Material nach Aufwand berechnet, wird dieses nachträglich verrechnet oder bar einkassiert. 
      
Kursorganisation 
Kraut und Hemmer behält sich vor, unter Angabe einer Begründung, den Durchführungsort zu ändern und beim Ausfall der Kursleitung einen Kursleiterwechsel vorzunehmen oder eine Stellvertretung einzusetzen.
  
Kursdurchführung 
Die Kurse werden entweder mit einer Durchführungsgarantie oder mit einer minimalen Teilnehmerzahl angeboten. Zu allen Kursen wird eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt und in der Ausschreibung vermerkt. Die Anmeldungen werden, unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung, in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Über die Durchführung des Kurses entscheidet Kraut und Hammer bis drei Wochen vor Kursbeginn. Bei einer ungenügenden Anzahl Anmeldungen, behält sich Kraut und Hammer vor, den Kurs abzusagen oder, nach Rücksprache und Einverständnis der angemeldeten Kursteilnehmenden, das Kursgeld anteilsmässig zu erhöhen.

Kursausschluss 
Kraut und Hammer behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmer unter Begründung von einem Kurs auszuschliessen. Gründe sind u.a. Nichtbezahlung des Kursgeldes, Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, massive Störung des Kurses usw. In diesem Fall ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes. 
      
Nicht besuchte Einheiten 
Nicht besuchte Module/Einheiten/Einzeltage können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.  

Abmeldung 
Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Beim Datum gilt der Poststempel bzw. das Emaildatum. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Es gelten, ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, folgende, nicht verhandelbare, Rückerstattungsgebühren: 
- bis 28 Tage vor Kursbeginn: CHF 25 Bearbeitungsgebühr 
- 27 bis 11 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten, 100% der Materialkosten 
- 10 bis 1 Tage vor Kursbeginn: 100% der Kurs- und Materialkosten, keine Rückerstattung 
Wir empfehlen den Teilnehmenden den Abschluss einer spezifischen Annullationskostenversicherung zu prüfen.  

Haftung 
Für alle von Kraut und Hammer organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst der Kulturverein Schmitte Menzberg jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Das Benutzen der Kursräumlichkeiten und deren Infrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr. Kraut und Hammer lehnt zudem jegliche Haftung für Diebstahl und Verlust von Gegenständen ab. Ausgeliehenes Material muss bis spätestens bis Kursende retourniert werden.
       
Datenschutz 
Die Datenschutzerklärung des Kulturvereines Schmitte Menzberg(1) ist Bestandteil dieser AGBs. Mit der Datenschutzerklärung informieren wir über die Bearbeitung von Personendaten durch den Kulturverein Schmitte Menzberg. Kraut und Hammer beachtet alle Grundsätze der gesetzmässigen, sicheren und ordnungsgemässen Datenbearbeitung.  

Programm- und Preisänderungen
Kraut und Hammer behält sich vor, jederzeit und ohne Vorwarnung Programm- und Preisänderungen, sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorzunehmen. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Anwendbares Recht für beide Parteien (Kulturverein Schmitte Menzberg respektive Kraut und Hammer sowie der/die Kursteilnehmer/in) ist einzig das Schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Luzern. 

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(1) Siehe: www.schmittemenzberg.ch/legal Absatz 4